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      Skierschließung am Riedberger Horn - die neuen Pläne sind kaum besser als die alten
   

 



 

 

   

Die Naturschutzverbände in Bayern lehnen die neuen Planungen zur Skierschließung am Riedberger Horn, die in Obermaiselstein vorgestellt wurden, nachdrücklich ab. Zwar ist die ursprüngliche Planung eines Zusammenschlusses der Skigebiete Grasgehren und Balderschwang direkt über den Gipfel des Riedberger Horns aufgrund der massiven Eingriffe in Natur und Landschaft von den Betreibern fallengelassen worden. Bedenken der Naturschutzverbände finden bei den Skigebietsbetreibern also durchaus Gehör. Die neue Variante, die den Neubau einer Bergstation südlich des Gipfels sowie zwei Seilbahnen und neue Pisten vorsieht, ist aus Sicht von DAV, Bund Naturschutz in Bayern, CIPRA Deutschland, LBV und Mountain Wilderness Deutschland aber ebenfalls völlig inakzeptabel.

Die Naturschutzverbände sind sich einig:

„Aus Naturschutzsicht stellen die neuen Pläne keine wesentliche Verbesserung dar“ bewertet Richard Mergner, Landesbeauftragter des Bund Naturschutz in Bayern, die Erschließungspläne. „Die Eingriffe in den Naturraum und das Landschaftbild wären nach wie vor massiv."

DAV-Hauptgeschäftsführer Thomas Urban hat die touristischen Folgen der Erschließung im Blick: „Dieses beliebte Skitouren- und Wandergebiet wäre stark abgewertet." Nachhaltiger Tourismus in den Bayerischen Alpen sehe anders aus: "Wir brauchen eine Raumplanung, die nicht einseitig auf Erschließungsmaßnahmen setzt, sondern das wichtigste Kapital der Regionen erhält, nämlich die einzigartige Natur und Landschaft“.

Auch der LBV-Landesvorsitzende Ludwig Sothmann bestätigt diese Position. „Die neuen Pisten und das Variantenskifahren am Riedberger Horn würden sich für die Birkhühner fast genauso verheerend auswirken wie bei der ursprünglichen Planung.“

Dr. Stefan Köhler, Vorsitzender der CIPRA Deutschland, ruft ein sehr wichtiges politisches Argument in Erinnerung: „Auch die neue Planung betrifft die Zone C des Bayerischen Alpenplans. Eine Erschließung in dieser Schutzzone ist grundsätzlich nicht hinnehmbar und hätte weitreichende Folgen für viele andere Gebiete im bayerischen Alpenraum." Außerdem wäre ein geologisch sehr labiles Gebiet betroffen. "Das ist ein weiteres Ausschlusskriterium hinsichtlich der Alpenkonvention“ betont Köhler.



   
   
   

Letzte Änderung: 09. Dezember 2010

 

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