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Der Deutsche Alpenverein e. V. (DAV) wurde im Jahre 1869 als
gemeinnütziger Verein gegründet. Der DAV ist mit rund 900.000
Mitgliedern die weltweit größte Vereinigung von Alpinistinnen
und Alpinisten, er steht für alle Bergsportinteressierte offen.
Der Dachverband besteht aus bundesweit 354 rechtlich eigenständigen
Vereinen, den sogenannten Sektionen. Die Mitgliedschaft
im DAV erfolgt direkt über die Sektionen, z. B. die Sektion Zweibrücken.
Der DAV unterhält 332 allgemein zugängliche Schutzhütten
in den Ostalpen und in den außeralpinen Mittelgebirgen und
betreut ein umfangreiches Wegenetz.
Neben seiner Funktion als Bergsportverband ist der DAV in
Deutschland anerkannter Naturschutzverband.
Er betreibt praktischen Natur- und Umweltschutz, um die Möglichkeiten
des Bergsports in intakter Natur zu erhalten.
Alle Mitglieder der Sektion Zweibrücken sind zugleich mittelbare Mitglieder des Deutschen
Alpenvereins e.V. (DAV). Soweit das Lebensalter oder sonstige persönliche
Verhältnisse eine Rolle spielen, ist der Stand zu Beginn des Kalenderjahres
maßgebend. Anmeldungen können schriftlich (Anmeldung) oder persönlich an den
Hüttenabenden (jeder 2. und 4. Dienstag im Monat ab 19.00 Uhr) im Vereinsheim "Gustl-Groß-Hütte"
am Guldenweg (am Rande des Schulhofes "Schulzentrum Mitte")
erfolgen.
10 gute Gründe, Mitglied in der Sektion Zweibrücken
im Deutschen Alpenverein (DAV) zu werden:
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt pro Antrag 25,00 Euro. Für
Jugendliche und Kinder sowie bei Übertritt von einer anderen Sektion wird
keine Aufnahmegebühr erhoben.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag ist nach Kategorien gestaffelt. Die aktuellen
Beiträge finden Sie hier.
A-Mitglieder, B-Mitglieder gemäß Ziffer 2 b) bis c) und Junioren
erhalten zweimonatlich die Zeitschrift "Panorama" des DAV .
Versicherungsschutz
ASS-Grundschutz (für alle DAV-Mitglieder in der Mitgliedschaft
enthalten): Der Austritt aus der Sektion ist spätestens bis zum 30. September schriftlich
mitzuteilen; er wird frühestens zum Ende des laufenden Jahres wirksam.
Anschriften
Die Anschriften der Vorstandsmitglieder finden sie hier.
Bankverbindungen
Die Bankverbindungen der Sektion finden sie hier.
Zeitschrift
A-Mitglieder sind Vollmitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, die keiner
anderen Kategorie angehören. Sie bezahlen den vollen Beitrag.
B-Mitglieder sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung, und zwar
C-Mitglieder sind Vollmitglieder, die als A-Mitglied noch einer anderen Sektion
des DAV angehören.
Junioren sind Vollmitglieder vom vollendeten 19. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Jugendliche sind Mitglieder vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Ihre Mitgliedsrechte sind nach Maßgabe der Sektionssatzung und der einschlägigen
Bestimmungen des DAV beschränkt.
Kinder sind Mitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Sie genießen
Vorrechte in den Hütten und den Schutz der Unfallfürsorge sowie
der Haftpflichtversicherung.
Familien, bei denen beide Elternteile und deren Kinder/Jugendliche derselben
Sektion (als A- oder B-Mitglieder) angehören, bezahlen einen Familienbeitrag
der so hoch ist, wie die Summe der Beiträge eines A- und B-Mitgliedes.
Separate Beiträge für die Kinder/Jugendlichen werden in diesem Fall
nicht erhoben.
Maßgeblich für eine Umgruppierung in eine andere Beitragskategorie
ist das Alter am 1.Januar eines Jahres.
Zusätzliche Versicherungen können abgeschlossen werden. Nähere
Informationen finden Sie hier. Antragsformulare sind
bei der Sektion erhältlich.
Jeder Schadensfall ist unverzüglich der Sektion zu melden.
Austritt
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Stand: 14. Januar 2011